Die Geburt eines Kindes bringt das bisherige Leben grundlegend durcheinander – auch finanziell. Um frischgebackenen Müttern und Vätern die Möglichkeit zu geben, sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr Neugeborenes zu kümmern, gleicht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) einen wesentlichen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens aus.
Das Elterngeld ist eine dynamische Familienleistung, die sich primär nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils in den zwölf Monaten vor der Geburt (bzw. vor Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist) bemisst.
Für alle Eltern gelten feste gesetzliche Eckpfeiler:
- Mindestbetrag (Sockelbetrag): Jeder anspruchsberechtigte Elternteil erhält mindestens 300 Euro Basiselterngeld (bzw. 150 Euro ElterngeldPlus) im Monat – selbst wenn vor der Geburt kein Erwerbseinkommen vorlag (z. B. bei Studenten, Minijobbern oder Hausfrauen/-männern).
- Höchstbetrag (Deckel): Das Basiselterngeld ist gesetzlich auf maximal 1.800 Euro pro Monat begrenzt (beim ElterngeldPlus auf maximal 900 Euro). Dieser Höchstbetrag wird ab einem maßgeblichen Voreinkommen von rund 2.770 Euro Netto erreicht.
- Bezugsdauer: Ein Elternteil kann allein mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beanspruchen. Beteiligen sich beide Elternteile an der Elternzeit (mindestens zwei Monate), verlängert sich der Gesamtanspruch auf 14 Monate (Partnermonate).