Rechtsstand 2026: Regelsatz 563 € (§ 28 SGB XII), Schonvermögen 10.000 € & 100.000 € Kinder-Einkommensgrenze.

Grundsicherung im Alter Rechner 2026 – Anspruch, Rente & Miete

Reicht Ihre gesetzliche Rente im Ruhestand nicht für Miete und Lebensunterhalt aus? Unser Grundsicherungsrechner ermittelt in Echtzeit Ihren gesetzlichen Aufstockungsanspruch nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Berechnen Sie Ihren Gesamtbedarf aus Regelsatz (563 Euro) und Warmmiete, den Grundrenten-Freibetrag auf kleine Renten sowie die genaue Auszahlung durch das Sozialamt.

Grundsicherungsanspruch 2026 berechnen!

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Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII?

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können von ihrer gesetzlichen Altersrente allein die steigenden Lebenshaltungskosten und Mieten nicht mehr bestreiten. Um Altersarmut wirksam abzufedern, garantiert der Gesetzgeber die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (§§ 41 bis 46b SGB XII).

Die Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte, staatliche Sozialleistung aus Steuermitteln. Sie steht allen Personen zu, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze: Die Altersgrenze für den regulären Renteneintritt liegt je nach Geburtsjahr zwischen 66 und 67 Jahren (für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten, für ab 1964 Geborene bei 67 Jahren).
  • Oder dauerhafte volle Erwerbsminderung: Volljährige Personen ab 18 Jahren, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Der tatsächliche Lebensmittelpunkt muss sich in der Bundesrepublik befinden.
  • Finanzielle Bedürftigkeit: Das gesamte eigene Einkommen (z. B. gesetzliche Rente, Betriebsrente) und das anrechenbare Vermögen reichen nicht aus, um den gesetzlich festgelegten Mindestbedarf zu decken. Als grobe Orientierung gilt: Liegt das gesamte Monatseinkommen unter ca. 1.050 bis 1.200 Euro (abhängig von der Warmmiete), besteht fast immer ein Aufstockungsanspruch!

Wie setzt sich der Grundsicherungsbedarf 2026 zusammen?

Das Sozialamt ermittelt für jeden Antragsteller einen individuellen monatlichen Gesamtbedarf. Dieser errechnet sich aus drei gesetzlichen Komponenten:

  1. 1. Der gesetzliche Regelbedarf (§ 28 SGB XII): Dient zur Deckung der täglichen Lebenshaltungskosten (Ernährung, Kleidung, Strom, Körperpflege, Telekommunikation). Im Jahr 2026 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende 563 Euro monatlich. Für Ehe- und Lebenspartner in gemeinsamen Haushalten gilt Regelbedarfsstufe 2 mit 506 Euro je Partner.
  2. 2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU - § 35 SGB XII): Die tatsächliche Warmmiete (Grundmiete + Betriebskostenvorauszahlung + Heizkosten) wird in voller angemessener Höhe vom Amt übernommen. Wohnen Leistungsberechtigte im selbstgenutzten Wohneigentum, zählen Schuldzinsen, Instandhaltungsrücklagen, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr und Heizöl/Gas zu den anerkannten Kosten.
  3. 3. Gesetzliche Mehrbedarfe (§ 42b SGB XII): Für besondere Lebensumstände zahlt das Amt zusätzliche Zuschläge:
    • Merkzeichen G (Gehbehinderung): Ein Zuschlag von 17 % des Regelsatzes (+ 95,71 Euro monatlich).
    • Dezentrale Warmwasserbereitung: Wird Warmwasser über einen elektrischen Boiler erzeugt, zahlt das Amt einen Mehrbedarf von 2,3 % des Regelsatzes (+ 12,95 Euro monatlich).
    • Krankenkostenzulage: Bei bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. Zöliakie, Niereninsuffizienz) für medizinisch notwendige Sonderernährung.

Einkommensanrechnung & Freibeträge: Die Grundrente belohnt Lebensleistung

Früher wurde jeder Euro einer eigenen Rente zu 100 Prozent auf die Grundsicherung angerechnet. Dies führte zu dem frustrierenden Ergebnis, dass jemand, der 40 Jahre gearbeitet und geringe Rentenbeiträge gezahlt hatte, am Ende keinen Cent mehr zur Verfügung hatte als jemand, der nie eingezahlt hatte.

Seit Einführung des Grundrenten-Freibetrags nach § 82a SGB XII ist das grundlegend anders:

Gesetzliche Freibetragsformel (§ 82a SGB XII):
Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (Pflichtbeitragszeiten aus Arbeit, Kindererziehung, Pflege) vorweisen kann, erhält einen Rentenfreibetrag von:
100 Euro + 30 % des über 100 Euro liegenden Rentenbetrags (gedeckelt auf maximal 281,50 Euro im Jahr 2026).

Beispiel: Eine Rentnerin erhält nach 35 Arbeitsjahren eine kleine Rente von 650 Euro netto. Davon bleiben 100 € + (550 € × 30 %) = 265 Euro anrechnungsfrei! Das Sozialamt rechnet lediglich 385 Euro an. Die Rentnerin hat durch den Freibetrag jeden Monat exakt 265 Euro mehr im Portemonnaie, als wenn sie keine eigene Rente erarbeitet hätte.

Gleiches gilt für Riester-Renten und Betriebsrenten (§ 82 Abs. 4 und 5 SGB XII): Auch hier bleibt das private Vorsorgesparen bis zu einem Betrag von 281,50 Euro vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.

Schonvermögen 2026: Was dürfen Sie behalten?

Bevor Grundsicherung gewährt wird, muss vorhandenes Vermögen geprüft werden. Nach § 90 SGB XII gilt jedoch ein großzügiges gesetzliches Schonvermögen:

  • Barvermögen & Ersparnisse: Jeder Leistungsberechtigte darf bis zu 10.000 Euro Barvermögen (z. B. Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld) besitzen. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Freibetrag auf 20.000 Euro.
  • Selbstgenutzte Immobilie: Ein angemessenes selbstgenutztes Hausgrundstück (bis ca. 130–140 m² Wohnfläche) oder eine Eigentumswohnung (bis ca. 120–130 m² Wohnfläche) gilt als Schonvermögen und muss nicht verkauft oder beliehen werden!
  • Angemessener PKW & Hausrat: Ein Kraftfahrzeug zur persönlichen Mobilität sowie der normale Hausrat bleiben vollständig unberührt.
  • Bestattungsvorsorge: Ein zweckgebundener Bestattungsvorsorgevertrag oder ein entsprechendes Treuhandkonto (in angemessener Höhe von meist bis zu 5.000 bis 8.000 Euro) ist unantastbar.

Unterschied zwischen Grundsicherung im Alter und klassischer Sozialhilfe

Viele Seniorinnen und Senioren stellen aus falscher Scham oder aus Angst keinen Antrag auf Grundsicherung, weil sie befürchten, dass das Amt ihre Kinder finanziell in Regress nimmt. Hier liegt ein verhängnisvoller Irrtum vor:

Im Gegensatz zur klassischen Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) greift bei der Grundsicherung im Alter (4. Kapitel SGB XII) das Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 43 Abs. 5 SGB XII):

Die 100.000-Euro-Schutzgrenze: Kinder sind gesetzlich von jeglicher Unterhaltszahlung für ihre Eltern befreit, solange das steuerliche Gesamt-Bruttoeinkommen eines Kindes unter 100.000 Euro im Jahr liegt. Das Sozialamt vermutet gesetzlich, dass das Einkommen der Kinder unter dieser Grenze liegt, und prüft die Finanzen der Kinder im Regelfall überhaupt nicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundsicherung im Alter 2026

Wo und wie wird die Grundsicherung im Alter beantragt?

Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt der Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt. Sie können den Antrag auch bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einreichen, die ihn offiziell an das zuständige Sozialamt weiterleitet. Die Leistung wird rückwirkend ab dem 1. des Antragsmonats bewilligt.

Gibt es zusätzliche Vergünstigungen bei Grundsicherungsbezug?

Ja! Wer Grundsicherung im Alter bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreien lassen, erhält in vielen Städten vergünstigte Sozialtickets für Bus und Bahn sowie Ermäßigungen bei Kultur- und Sportangeboten (z. B. Stadtpass).

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Grundsicherung?

Wohngeld ist ein reiner Mietzuschuss für Personen, die ihren Lebensunterhalt (Essen, Kleidung etc.) aus eigener Kraft bestreiten können, aber für die Miete Unterstützung brauchen. Reicht das Einkommen nicht einmal für den Regelsatz von 563 Euro aus, ist Grundsicherung die passendere und meist deutlich höhere Leistung. Man kann nur eine von beiden Leistungen beziehen (Ausschlussprinzip).

Darf man neben der Grundsicherung noch einen Minijob ausüben?

Ja. Wer im Alter noch etwas hinzuverdient (z. B. im 538-Euro-Minijob), darf nach § 82 Abs. 3 SGB XII 30 Prozent des erzielten Einkommens (bis maximal 50 % des Regelsatzes = 281,50 Euro) anrechnungsfrei behalten.

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Qualitätsprüfung & E-E-A-T Verifizierung

Fachlich geprüft durch die Suparmax Redaktion

Dieser Rechner und Ratgeber basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des Vierten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (§§ 41–46b SGB XII), der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung sowie den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung. Rechtsstand 2026.