Rechtsstand 2026: Entgeltpunkte (§ 70 SGB VI), vorläufiges Durchschnittsentgelt 50.493 € & Rentenwert 39,32 €.

Rentenpunkte Rechner 2026 – Entgeltpunkte (EP) berechnen & Wert ermitteln

Wie viele Rentenpunkte (Entgeltpunkte) erhalten Sie für Ihr Bruttoeinkommen und wie viel Monatsrente sind diese Punkte im Jahr 2026 wert? Unser Rechner ermittelt Ihre jährlichen und gesamten Entgeltpunkte nach § 70 SGB VI im Verhältnis zum offiziellen Durchschnittsentgelt (50.493 Euro) sowie den exakten Rentenwert in Euro (39,32 Euro je Entgeltpunkt).

Rentenpunkte (EP) 2026 berechnen!

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Was sind Rentenpunkte (Entgeltpunkte) und wie entstehen sie?

In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wird Ihr Rentenanspruch nicht in angespartem Euro-Guthaben gemessen, sondern in sogenannten Entgeltpunkten (siehe auch Riester Rente), umgangssprachlich oft als Rentenpunkte bezeichnet. Das deutsche Rentensystem funktioniert nach dem Umlageverfahren („Generationenvertrag“): Die heutigen Beitragszahler finanzieren die Renten der heutigen Ruheständler und erwerben im Gegenzug für jeden gezahlten Beitrags-Euro Rentenpunkte auf ihrem persönlichen Rentenkonto.

Die Anzahl der Entgeltpunkte ist der wichtigste Baustein für Ihre spätere Rente. Je mehr Entgeltpunkte Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens auf Ihrem Rentenkonto ansammeln, desto höher fällt Ihre monatliche Rentenauszahlung im Ruhestand aus.

Grundprinzip: Wer in einem Jahr exakt das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Deutschland verdient, erhält genau 1,0 Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer doppelt so viel verdient, erhält 2,0 Punkte (gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze). Wer halb so viel verdient, erhält 0,5 Punkte.

Die Berechnung der Entgeltpunkte nach § 70 SGB VI

Die exakte Ermittlung der Entgeltpunkte ist im § 70 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Die Rentenversicherung vergleicht Ihr sozialversicherungspflichtiges Jahresbruttoeinkommen mit dem statistischen Durchschnittsentgelt aller Versicherten desselben Kalenderjahres:

Entgeltpunkte (EP) = Eigenes Jahresbrutto ÷ Vorläufiges Durchschnittsentgelt

Die maßgeblichen Rechengrößen für das Jahr 2026:

  • Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: Für das Kalenderjahr 2026 beträgt das gesetzliche Durchschnittsentgelt 50.493 Euro im Jahr (das entspricht ca. 4.207,75 Euro monatlich).
  • Beitragsbemessungsgrenze West: Liegt bei 96.600 Euro im Jahr (8.050 Euro monatlich). Das ist der Maximalbetrag, von dem Rentenbeiträge abgezogen werden. Daraus ergibt sich der maximale Punktgewinn im Westen von ca. 1,9131 EP pro Jahr (96.600 € ÷ 50.493 €).
  • Beitragsbemessungsgrenze Ost: Liegt bei 90.600 Euro im Jahr (7.550 Euro monatlich). Daraus ergibt sich ein jährlicher Maximalwert von ca. 1,7943 EP pro Jahr (90.600 € ÷ 50.493 €).

Rechenbeispiel für 3.500 € Monatsbrutto:

Verdienen Sie monatlich 3.500 Euro brutto, beträgt Ihr Jahresgehalt 42.000 Euro. Ihre Entgeltpunkte für dieses Jahr berechnen sich wie folgt:
42.000 € ÷ 50.493 € = 0,8318 Entgeltpunkte
Bei 40 Beitragsjahren mit diesem Gehalt sammeln Sie insgesamt 40 × 0,8318 = 33,27 Entgeltpunkte an.

Aktueller Rentenwert 2026: Was ist ein Rentenpunkt wert?

Ein Rentenpunkt ist kein abstraktes Rechenkonstrukt, sondern hat einen konkreten monatlichen Geldwert: den sogenannten Aktuellen Rentenwert (AR) nach § 68 SGB VI.

Seit der vollständigen Rentenangleichung Ost an West zum 1. Juli 2024 ist der Rentenwert bundesweit einheitlich. Für das Jahr 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert:

Aktueller Rentenwert 2026 (bundeseinheitlich)
39,32 €
monatliche Brutto-Rente für genau 1,0 Entgeltpunkt

Das bedeutet: Jeder einzelne Entgeltpunkt, den Sie während Ihres Arbeitslebens erwerben, sichert Ihnen lebenslang eine monatliche Brutto-Altersrente von 39,32 Euro (bzw. 471,84 Euro im Jahr).

Der Standardrentner („Eckrentner“):

In der Rentenpolitik wird häufig der fiktive „Standardrentner“ herangezogen. Dieser hat genau 45 Jahre lang ununterbrochen zum jeweiligen Durchschnittslohn gearbeitet und daher exakt 45,0 Entgeltpunkte gesammelt. Seine monatliche Brutto-Rente berechnet sich wie folgt:

45 EP × 39,32 € = 1.769,40 Euro monatliche Standardrente (Brutto)

Sonderfälle: Kindererziehungszeiten, Ausbildung, Pflege & Minijobs

Rentenpunkte entstehen keineswegs nur durch reguläre Arbeitnehmertätigkeit. Der Gesetzgeber honoriert auch gesellschaftlich wichtige Leistungen wie Kindererziehung und häusliche Pflege:

1. Kindererziehungszeiten (Mütterrente)

Für die Erziehung von Kindern schreibt der Staat dem erziehenden Elternteil (meist der Mutter) wertvolle Entgeltpunkte gut, ohne dass dafür eigene Beiträge gezahlt werden müssen (§ 56 SGB VI):

  • Geburt ab 1. Januar 1992: Bis zu 36 Kalendermonate (3 volle Jahre) Kindererziehungszeit. Das bringt bis zu 3,0 Entgeltpunkte pro Kind (entspricht aktuell 117,96 Euro monatlicher Rente).
  • Geburt vor 1992: Bis zu 30 Kalendermonate (2,5 Jahre) Kindererziehungszeit = 2,5 Entgeltpunkte pro Kind (entspricht aktuell 98,30 Euro monatlicher Rente).

2. Pflege von Angehörigen

Wer einen Pflegebedürftigen (mindestens Pflegegrad 2) ehrenamtlich für mindestens 10 Stunden an mindestens 2 Tagen in der Woche häuslich pflegt, erhält von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt (§ 166 SGB VI). Je nach Pflegegrad und Pflegeform (Pflegegeld vs. Pflegesachleistung) erwerben Pflegepersonen zwischen 0,25 und knapp 1,0 Entgeltpunkte pro Pflegejahr.

3. Minijob mit Rentenversicherungspflicht

Bei einem 538-Euro-Minijob lohnt es sich in aller Regel, sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Mit einem Eigenbeitrag von lediglich 3,6 Prozent (ca. 19,37 Euro/Monat bei 538 Euro Verdienst) erwerben Minijobber vollwertige Pflichtbeitragsmonate für die Wartezeit (wichtig für die 35- bzw. 45-jährige Wartezeit) und sammeln anteilige Entgeltpunkte (ca. 0,128 EP pro Jahr).

Freiwillige Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen (§ 187a SGB VI)

Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können nach § 187a SGB VI freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten, um Abschläge bei einer geplanten vorzeitigen Altersrente auszugleichen oder schlicht ihre spätere Rente aufzubessern („Rentenpunkte kaufen“).

Wie viel kostet der Kauf eines Rentenpunkts 2026?

Der Preis für einen Entgeltpunkt errechnet sich aus dem aktuellen Beitragssatz (18,6 %) und dem vorläufigen Durchschnittsentgelt (50.493 Euro):

50.493 € × 18,6 % = ca. 9.391,70 Euro für genau 1,0 Entgeltpunkt im Jahr 2026.

Großer Steuervorteil: Diese freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10 EStG zu 100 Prozent steuerlich absetzbar (bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro für Alleinstehende bzw. 55.132 Euro für Verheiratete). Dadurch erstattet das Finanzamt über die Einkommensteuererklärung je nach persönlichem Grenzsteuersatz oft 30 bis über 42 Prozent der eingezahlten Summe zurück!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Rentenpunkten

Können einmal erworbene Rentenpunkte verfallen?

Nein. Einmal auf Ihrem Rentenkonto gutgeschriebene Entgeltpunkte verfallen niemals. Sie genießen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Artikel 14 Grundgesetz (GG). Selbst bei längerer Arbeitslosigkeit oder Wohnsitzverlagerung ins Ausland bleiben Ihre Punkte vollständig erhalten.

Wo kann ich sehen, wie viele Rentenpunkte ich bereits habe?

Die Deutsche Rentenversicherung sendet allen Versicherten ab dem 27. Lebensjahr, die mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben, jährlich die Renteninformation zu. Detaillierte Auskunft über alle Beitragszeiten und die exakte Punktzahl erhalten Sie im Versicherungsverlauf oder in der ausführlichen Rentenauskunft (kann kostenlos online bei der DRV beantragt werden).

Was geschieht mit den Rentenpunkten bei einer Scheidung?

Bei einer Ehescheidung führt das Familiengericht von Amts wegen den sogenannten Versorgungsausgleich durch. Dabei werden alle während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworbenen Entgeltpunkte zusammengerechnet und zu jeweils 50 Prozent gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt.

Steigt der Wert der Rentenpunkte im Zeitverlauf?

Ja. Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli im Rahmen der gesetzlichen Rentenanpassung an die Lohnentwicklung der arbeitenden Bevölkerung angepasst. Durch diesen Mechanismus nehmen die Entgeltpunkte an der allgemeinen Wohlstands- und Lohnentwicklung teil.

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Fachlich geprüft durch die Suparmax Redaktion

Dieser Leitfaden und der Berechnungskern wurden auf Basis des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (§§ 64, 70 SGB VI) sowie der amtlichen Sozialversicherungs-Rechengrößen für das Jahr 2026 sorgfältig redaktionell erstellt und geprüft. Stand: 2026.