Mit der Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich für viele Paare das Steuerleben grundlegend. Das Finanzamt ordnet beiden Partnern nach der Eheschließung automatisch die Steuerklassenkombination IV / IV zu.
Verheiratete Paare haben in Deutschland jedoch das gesetzliche Wahlrecht zwischen drei verschiedenen Modellen:
- Kombination IV / IV (Standard): Beide Partner werden steuerlich wie Alleinstehende behandelt. Ideal, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Es drohen im Regelfall keine Steuernachzahlungen.
- Kombination III / V (Allein- und Hauptverdiener): Der Besserverdiener wählt Steuerklasse 3 und erhält den doppelten Grundfreibetrag. Der Partner mit geringerem Einkommen wählt Steuerklasse 5 ohne Grundfreibetrag. Das maximiert den laufenden monatlichen Nettozufluss auf das gemeinsame Konto.
- Kombination IV / IV mit Faktor (§ 39f EStG): Das moderne Kompromissmodell. Der steuerliche Splittingvorteil wird unterjährig anhand des exakten Einkommensverhältnisses auf beide Partner verteilt.