Die Entscheidung für ein Kind während des Studiums bringt große Freude, aber auch handfeste finanzielle Herausforderungen mit sich. Studierende Mütter und Väter fallen im deutschen Sozialrecht in eine besondere Schnittmenge: Einerseits gilt das Hochschulstudium als dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig, weshalb Eltern selbst meist vom Bürgergeld ausgeschlossen sind; andererseits stehen ihnen spezialisierte Familienleistungen zu, die das Familienbudget spürbar entlasten:
1. Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag (§ 14b BAföG)
Wer während des Studiums BAföG bezieht und mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt lebt, erhält auf formlosen Antrag den Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 160 Euro je Kind.
Im Gegensatz zum regulären BAföG-Bedarfssatz (der zur Hälfte Darlehen ist) wird der Kinderbetreuungszuschlag als reiner Vollzuschuss gewährt. Sie müssen von diesen 160 Euro pro Monat später keinen einzigen Cent zurückzahlen!
2. Gesetzliches Kindergeld
Für jedes Kind zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit das gesetzliche Kindergeld in Höhe von einheitlich 255 Euro pro Monat. Das Kindergeld wird direkt an die Eltern ausgezahlt und steht ihnen ab dem Geburtsmonat zu.
3. Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende (UVG)
Lebt der andere Elternteil getrennt und kommt seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht, nur unvollständig oder unregelmäßig nach, springt die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts ein. Der Unterhaltsvorschuss beträgt im Jahr 2026:
- Kinder von 0 bis 5 Jahren: 230 Euro / Monat
- Kinder von 6 bis 11 Jahren: 301 Euro / Monat
- Jugendliche von 12 bis 17 Jahren: 395 Euro / Monat
Der Vorschuss wird ohne Befristung bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Das Jugendamt fordert die verauslagten Beträge selbstständig vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
4. Kinderzuschlag (KiZ) und Bildungs- und Teilhabepaket
Erzielen studierende Eltern eigenes Einkommen (z. B. aus einem Minijob oder Teilzeitjob), das zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die gesamte Familie, kann der Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro monatlich pro Kind bei der Familienkasse beantragt werden. Wer KiZ bezieht, erhält zusätzlich kostenlose Kita-Plätze, kostenloses Schulmittagessen und 195 Euro Schulbedarfspauschale pro Schuljahr über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).